Vermummung gegenüber Nazis erlaubt
Erneuter Freispruch: Vermummung vor Nazi-Fotografen auch in Berlin erlaubt Auch der zweite Prozess vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz (§ 17 a Abs. 2 Nr. 1) endete für eine Berliner Studentin mit einem glatten Freispruch. Die Angeklagte hatte sich am 1. Mai 2004 …