Protest gegen den Schweigemarsch in Annaberg-Buchholz 2016  Foto: Johannes Grunert

Mit gutem Gewissen gegen Frauen*rechte – Neue medizinethische Strategien der »Lebensschutz«-Bewegung

In einer neuen, im Herbst erscheinenden Studie untersucht Eike Sanders zusammen mit den Co-Autor*innen Ulli Jentsch und Kirsten Achtelik eine Strategie der »Lebensschützer« das Angebot von Schwangerschaftsabbrüchen einzuschränken: Durch die Anrufung des Weigerungsrechts von Ärzt*innen und die Religionsfreiheit tragen sie ihren eigenen christlich-fundamentalistisch geprägten »Kulturkampf« in den medizinischen Bereich. Dieser Artikel fasst Auszüge der Studie zusammen.

Während Europa und die USA einen Aufschwung der (extremen) Rechten mit all seinen Folgen wie einem aggressiven Antifeminismus und antimuslimischem Rassismus zu verzeichnen haben, ist auch die deutsche »Lebensschutz«-Bewegung aus der Defensive getreten und sieht sich in einem internationalen »Kulturkampf«. Sie verfolgt mit viel Energie neue, international erprobte und bewährte Strategien der Agitation und der juristischen und politischen Einflussnahme, die sie auch von US-amerikanischen Organisationen übernimmt.

von Eike Sanders

Der 13. »Marsch für das Leben«

Die gesellschaftliche Verhandlung von Religion, Sexualität und Fortpflanzung hat sich stark verändert – Schwangerschaftsabbrüche werden als sexuelle und reproduktive Rechte gerahmt, biomedizinische Fragen nicht mehr religiös sondern ethisch verhandelt.  Deshalb zielen neue Strategien der »Lebensschutz«-Bewegung auf das ärztliche Gewissen, das –  in Deutschland gesetzlich festgehalten im Schwangerschaftskonfliktgesetz Absatz 3 §12 – die Freiheit hat, ein Mitwirken an Schwangerschaftsabbrüchen zu verweigern. So sind die Ärzt*innen auch auf dem am 16. September in Berlin nun zum 13. Mal stattfindenden »Marsch für das Leben« zentrale Akteur*innen und Zielgruppe der Propaganda. Schon im Mai 2017 kündigte der Bundesverband Lebensrecht (BVL) mit seinem Vorstandswechsel – Martin Lohmann trat nicht mehr an, es wurde die Vorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) Alexandra Maria Linder gewählt – an: »Wir wollen diese zentrale Demonstration für das Leben noch viel bekannter machen.« Der »Marsch für das Leben« in Berlin, dessen zentrales Moment der Kampf gegen Abtreibung bleibt, werde »neben den Entwicklungen der vorgeburtlichen Selektion« einen weiteren Schwerpunkt »auf [die] Gewissensfreiheit« legen. »Wie jüngste Fälle zeigen, besteht die grundgesetzlich verankerte Gewissensfreiheit von beispielsweise Ärzten und Hebammen, sich nicht an vorgeburtlichen Kindstötungen zu beteiligen, oft nur auf dem Papier«, heißt es in der Pressemitteilung des BVL.[1]

Marsch für das Leben, Berlin 2016 (Foto: Kilian Behrens/ apabiz e.V.)

Streit um Kliniken

Mit diesen »jüngsten Fällen« dürften vor allem zwei Konflikte um den gesicherten Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen gemeint sein, die am Ende des Jahres 2016 und zu Beginn des Jahres 2017 Schlagzeilen machten: Im niedersächsischen Landkreis Schaumburg-Lippe sollten drei kleine Kliniken zu einer großen unter Trägerschaft des christlichen Konzerns Agaplesion zusammengelegt werden. Das Personal hätte dann keine Abtreibungen mit Beratungsregelung mehr durchführen können, ungewollt Schwangere hätten künftig in Nachbarlandkreise fahren müssen. Die kommunale Politik reagierte auf die öffentliche und mediale Skandalisierung und schloss einen Kompromiss mit dem neuen Betreiber: Abtreibungen können künftig in einem ambulanten Operationszentrum von niedergelassenen Ärzt*innen durchgeführt werden. Das Zentrum ist an das neue Krankenhaus, dessen Neubau mit 95 Millionen Euro vom Land gefördert wurde, örtlich und notfallmedizinisch angeschlossen, Agaplesion aber nicht am Betrieb beteiligt.[2] Auch im Landkreis Lüchow-Dannenberg sah es zu Beginn des Jahres 2017 zunächst so aus, als würde das Angebot einer sicheren Abtreibung in der Region wegbrechen: Der neue Chef der Gynäkologie der Capio-Elbe-Jeetzel-Klinik, Thomas Börner, wollte nicht nur selbst keine Abbrüche mehr vornehmen, sondern es der gesamten Abteilung untersagen. Der Klinikleiter stellte sich hinter Börner. Öffentlicher und politischer Druck sorgten dafür, dass sich die Capio-Klinik-Gruppe einschaltete. Börner verließ daraufhin »auf eigenen Wunsch« die Klinik, der Klinikleiter sowie der Verwaltungsdirektor wurden vom Konzern entlassen. Die Entlassung des Klinikleiters hatte allerdings jüngst vor dem Arbeitsgericht Lüneburg keinen Bestand.[3]

Ärzt*innen als »Gatekeeper«

Diese Streitfälle zeigen eine im Status Quo der Abtreibungsgesetzgebung angelegte Problematik: In beiden Kliniken sollten mit Berufung auf die religiöse und moralische Gewissensfreiheit der Ärzt*innen, denen das Recht auf Weigerung zusteht, keine Abbrüche mehr durchgeführt und damit die Möglichkeit auf einen wohnortnahen Abbruch massiv eingeschränkt werden. Auch die Anzahl niedergelassener Ärzt*innen, die Abbrüche durchführen, nimmt ab.[4] Weiterhin Abtreibungen praktizierende Ärzt*innen erleben vor Ort, aber auch durch Klagedrohungen und Kampagnen von »Lebensschützern« Druck und Schikanen.[5]

Bei einer Analyse der Argumentationslinien von AbtreibungsgegnerInnen müssen die aktuellen Entwicklungen tatsächlich als Kampfansage verstanden werden und lassen auf das wachsende Betätigungsfeld der »Lebensschutz«-Bewegung schließen: Ärzt*innen als »Gatekeeper«[6] und damit potenzielle Verbündete und Verhindernde von Schwangerschaftsabbrüchen. Dabei sind sie Akteur*innen und Zielgruppe gleichermaßen.

Ziel der »Lebensschutz«-Bewegung ist es, Abtreibungen durch den Mangel an durchführenden Ärzt*innen zu verunmöglichen. Gleichzeitig erhöht medizinisches Personal, das sich aus Gewissensgründen der Teilnahme an Abbrüchen verweigert, den moralischen Druck in der Gesellschaft und direkt auf die betroffenen Frauen*[7], denen so durch medizinische Autoritäten vermittelt wird, etwas Unrechtes zu tun. Dies verstehen die »Lebensschützer« als Kulturkampf. Sie versuchen die Diskurshoheit über »den Beginn des Lebens«, die Legitimität von Schwangerschaftsabbrüchen, selektive Untersuchungen sowie Sterbehilfe zu erlangen. Mit strategischen Verweisen auf Menschenrechte, Religions- und Gewissensfreiheit wollen die reaktionären Kräfte de facto das medizinische Angebot reduzieren und kämpfen für die repressive Einschränkung sexueller und reproduktiver Rechte.

Marsch für das Leben, Berlin 2016 (Foto: apabiz e.V.)

Menschenrechte als Instrument der Repression

Das restriktive Potenzial von Lücken und Widersprüchen in den nationalen und internationalen Gesetzgebungen haben die »Lebensschützer« – gerade durch die eigene Internationalisierung – erkannt und wenden es strategisch an, indem sie sich auf Freiheiten berufen, die eigentlich dem Schutz von Frauen* und religiösen und sexuellen Minderheiten dienen sollen. Der Schwangerschaftsabbruch ist der häufigste gynäkologische Eingriff.[8] Dennoch beklagen die AbtreibungsgegnerInnen angeblich mangelnde Karrierechancen, Entlassungen oder Nicht-Einstellungen von  Gynäkolog*innen, die Schwangerschaftsabbrüche weder lernen, durchführen noch lehren wollen. Für sie werden diese Ärzt*innen (oder anderes medizinisches Personal) in ihrer Religionsfreiheit behindert und damit diskriminiert.

Solch ein Fall wurde zwischen 2014 und 2017 in Schweden verhandelt. Dort sind Hebammen sowohl für die Schwangerenbetreuung bei Kinderwunsch als auch bei Abtreibungswunsch für die Unterstützung beim Abbruch zuständig. Ambulante Abtreibungen sind immer Teil der Ausbildung zur Hebamme. Ellinor Grimmark, eine junge Frau aus Jönköping, ließ sich als Hebamme ausbilden und bewarb sich bei mehreren städtischen Kliniken, denen sie teilweise erst nach den Zusagen offenbarte, dass sie keine Abtreibungen durchführen wird, worauf sie nicht in die nähere Auswahl kam bzw. ihr eine Jobzusage wieder entzogen wurde. Grimmark beruft sich auf die Religions- und Gewissensfreiheit und klagte sich durch mehrere Instanzen, verlor aber zuletzt vor dem Arbeitsgericht. Das Gericht entschied, dass eine Geburtshelferin in einem Land, in dem Abtreibungen legal sind und diese zu den Aufgaben einer Geburtshelferin gehören, diese nicht aus religiösen Gründen ablehnen könne, zumal sie sich bereits vor Beginn der Ausbildung für einen anderen Beruf entscheiden hätte können. Eben so wenig könne eine Geburtshelferin ablehnen zu Verhütungsmittel zu raten, was Grimmark ebenfalls verweigern wollte.[9] Grimmark, die von Anfang an von der US-amerikanischen Organisation Alliance Defending Freedom International (ADF) und den Scandinavian Human Rights Lawyers unterstützt wurde und deren Prozesskosten sich inzwischen auf 150.000 € belaufen, hat im Juni 2017 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Klage gegen Schweden eingereicht.

Mehrere internationale und auch deutsche »Lebensschutz«-Organisationen begleiten den Fall mit großem Interesse. Neben der Evangelischen Allianz berichtete auch der katholisch-fundamentalistische Verein DVCK e.V. (Deutsche Vereinigung für eine christliche Kultur) auf seiner Kampagnenseite SOS Leben. Dort heißt es empört: »Ist das keine Diskrimierung? Ist das keine Verfolgung? […] An diesem Fall sieht man gut, wohin die Kultur des Todes führt und wie sie die Weltanschauung verändert: Die Hebammen wären inzwischen froh, wenn sie arbeiten können, ohne an Abtreibungen mitwirken zu müssen. So wehr hat man sich damit abgefunden, dass in Krankenhäusern ungeborene Kinder getötet werden.« [Fehler im Original][10] Das rechts-klerikale Portal CitizenGo startete 2014 eine Petition, um Grimmark zu unterstützen, die allerdings nur 53.309 von 100.000 anvisierten Unterschriften erreichte.[11] »Ellinor Grimmark’s case could determine whether people who value life at all stages of development will be able to pursue a medical career in the future. Sweden has failed to protect this midwife’s fundamental right to freedom of conscience guaranteed by international law,« sagte Robert Clarke, Director of European Advocacy von ADF International.[12]

Diese Einschätzung der christlich-fundamentalistischen ADF spiegelt die Strategie der internationalen »Lebensschutz«-Bewegung wider, nationale Rechtsprechungen zu ihren Ungunsten vor internationale Gerichtshöfe zu bringen und die nationalen GesetzgeberInnen unter Druck zu setzen. Sie wollen Präzedenzfälle schaffen, um damit einerseits juristische Grenzen dort zu ziehen, wo ihrer Meinung nach eine Liberalisierung droht – sei es in Deutschland, im EU-Parlament, am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte oder dem US-Supreme Court – und andererseits den Druck auf ihre Gegner*innen, darunter abtreibungswillige Frauen* und frauen*politische Organisationen wie pro familia, zu erhöhen.

Proteste gegen den Schweigemarsch in Annaberg-Buchholz 2016 (Foto: Kilian Behrens / apabiz e.V.)

§ 218 abschaffen!

»Wir müssen diesen Kulturkampf führen, nicht den politischen Kampf, weil Politik stromabwärts von Kultur liegt. Wenn wir nur politische Maßnahmen bekämpfen wollen, haben wir bereits verloren: es ist schon zu spät!«, so der Vorsitzende des Ärzte für das Leben e.V. Paul Cullen bei einer »Lebensschutz«-Tagung Ende 2016.[13] Da es auch aus einem gesellschaftskritischen, emanzipatorischen Verständnis nicht alleine um die Verteidigung erkämpfter Freiheiten und Rechte gehen kann, müssen wir uns als Feminist*innen und behindertenpolitisch Engagierte auf die Strategien der »Lebensschützer« einstellen und am Diskurs mitwirken.[14] Der pränatale Bluttest auf Trisomie 21 und die mit ihm verbundenen Selektionseffekte von als behindert diagnostizierten Föten ist dabei ebenso kritisch zu betrachten wie neoliberal geführte Debatten um Genome Editing, Eizell«spende« und »Leihmutterschaft«. Je größer hier die Leerstellen einer emanzipativen Gesellschaftskritik sind, desto leichter können christlich-fundamentalistische Agitationen greifen. Die bioethischen Fragen sind komplex, doch eine befruchtete Eizelle ist kein geborener Menschen und das Recht einer Frau*, über ihren eigenen Körper zu bestimmen, ist nicht als Güterabwägung gegen einen Fötus zu diskutieren.[15]

Christliche ÄrztInnen-, MedizinerInnen oder Studierenden-Vereinigungen werden in diesem Feld ihre Aktivitäten weiter verstärken und sie werden die »Möglichkeit« der Gewissensverweigerung auch in Deutschland bewerben und auszuweiten versuchen. Insofern ist die Berufung auf das individuelle Recht der Weigerung solange eine Gefahr, wie zum einen das Recht auf Abtreibung nicht festgeschrieben ist und zum anderen gleichzeitig Staat und Gesellschaft (und damit auch die Ärzt*innenschaft) sich nicht in der Verantwortung sehen, den stigmatisierungs- und diskriminierungsfreien Zugang zu Abbrüchen zu gewährleisten und das Recht auf reproduktive und sexuelle Selbstbestimmung durchzusetzen. Deswegen sind aus feministischer und behindertenpolitischer Perspektive die Paragraphen 218 und 219, das Schwangerschaftskonfliktgesetz und ihre Umsetzung in die Praxis in der heutigen Form ein unhaltbarer Zustand.

  1.  »Marsch für das Leben noch viel bekannter machen«. Wechsel im Vorstand des Bundesverbands Lebensrecht. (2017, 01.Mai) auf www.bv-lebensrecht.de
  2.  https://www.taz.de/!5361892/ und Eiken Bruhn: Die ungewollte Patientin, taz vom 6.3.2017: https://www.taz.de/Abtreibung-in-Deutschland/!5386152/
  3.  Streit um Abtreibungen: Verwaltungsdirektor entlassen, ndr vom 20.02.2017 https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/Streit-um-Abtreibungen-Verwaltungsdirektor-entlassen,klinik348.html, zuletzt am 5.7.2017; »Capio scheitert gegen Fröhling«, Elbe-Jeetzel-Zeitung vom 20.Mai 2017, S.3
  4.  In ländlichen Regionen war die Versorgungslage schon immer schlecht, die Abhängigkeit von Kliniken, die nicht in katholischer oder evangelikaler Hand sind oder von niedergelassenen Ärzt*innen ist dort besonders groß. Ein Angebot, das der Patient*in ermöglicht zwischen verschiedenen Ärzt*innen und damit auch ggf. des Abtreibungsverfahrens zulässt, ist anscheinend immer seltener gegeben, aber verlässliche Zahlen sind nicht zu haben. Die taz-Journalistin Eiken Bruhn macht bedeutsame Recherchen zu dem Thema und schreibt: »Kein Landrat, keine Gesundheitsministerin hat sich je dazu geäußert, kein Journalist hat berichtet. Vielerorts in Deutschland weigern sich Ärzte, Abtreibungen vorzunehmen. (…) Das Emsland, ein Landkreis so groß wie das Saarland, ist nur eine von vielen Regionen, in denen Frauen einen guten Tag unterwegs sind, wenn sie eine Schwangerschaft abbrechen wollen. In einem Radius von 100 Kilometern und mehr gibt es in mehreren katholisch geprägten Landstrichen keinen Arzt, der sie behandelt.« https://www.taz.de/Abtreibung-in-Deutschland/!5386152/
  5.  Vgl. Sybill Schulz: Information oder Werbung? Juristische Verfahren zum Schwangerschaftsabbruch, in: Familienzentrum – Balance (Hg.): Die neue Radikalität der Abtreibungsgegner_innen im (inter-)nationalen Raum. Neu-Ulm 2012, S. 86-91
  6.  Unter »Gatekeepern« / Gatekeeper*innen werden hier Personen verstanden, die aufgrund von Fähigkeiten oder Positionen die Möglichkeit haben, den Aufstieg, die Mobilität, die Partizipation und den Zugang von Menschen zu Dienstleistungen und ihnen zustehenden Rechten zu beeinflussen.
  7.  Die generelle Schreibweise mit Sternchen stellt den Versuch dar, Identitäten jenseits der zugeschriebenen Zweigeschlechtlichkeit sichtbar zu machen. Entsprechend der auf die angebliche Zweigeschlechtlichkeit beharrenden Ideologie der AbtreibungsgegnerInnen werden diese mit Binnen-I gegendert oder entsprechend ihrer Selbstbezeichnung in Anführungszeichen ungegendert »Lebensschützer« genannt. Die Schreibweise Frauen* soll sichtbar machen, dass nicht nur Frauen schwangere Personen sind. Menschen mit Uterus sind nicht alle Frauen, und nicht alle Frauen können Kinder bekommen. Das * steht dabei für Personen, die nicht in die zweigeschlechtliche Matrix von »Frauen« und »Männern« passen (wollen). »Frau« wird dennoch beibehalten, denn die Kategorie »Frau« ist keine biologische, sondern eine sozial hergestellte, die gerade in ihrer Projektion und Konstruiertheit, die sich auch vehement durch die Ideologie der »Lebensschützer« täglich herstellt, sichtbar bleiben soll.
  8.  https://editionf.com/Wie-es-ist-eine-Abtreibung-zu-haben
  9.  Vgl. https://schweden-nachrichten.blogspot.de/2017/04/nachrichten-13-april-2017.html
  10.  Aktion SOS Leben des DVCK e.V.(2017, 13. April). Schweden: Hebamme wird gefeuert, weil sie nicht an Abtreibungen mitwirken will. Auf aktion-sos-leben.blogspot.de
  11.  ead (2015, 31. Januar). Schweden: Hebamme weigert sich bei Abtreibungen zu assistieren. auf ead.de
  12.  Übersetzung der Autorin: »Der Fall von Ellinor Grimmark könnte entscheiden, ob Menschen, die das Leben in all seinen Entwicklungsstadien würdigen, in der Zukunft in der Lage sind einen medizinischen Beruf zu verfolgen. Schweden hat darin versagt, das international verbriefte fundamentale Recht der Hebamme auf Gewissensfreiheit zu wahren.« ADF International (2017, 14. Juni). Swedish midwife turns to Human Rights Court. Auf adfinternational.org
  13.  ‚Quo vadis, Lebensschutz?‘ »Eine Veränderung in den gesellschaftlichen Verhältnissen ist jetzt möglich!« Gastbeitrag von Prof. Paul Cullen. (2016, 24. November). Auf kath.net
  14.  Ausdrücklich zu empfehlen ist hier die Seite »Für das Leben«, die den Positionen der »Lebensschützer« eigene emanzipative Standpunkte zu den genannten Themen entgegensetzt https://www.fuer-das-leben.de/
  15.  Weiterführend sind die Artikel und das Buch von Kirsten Achtelik zu empfehlen, vgl. www.kirsten-achtelik.net