Kundgebung vor dem Berliner Abgeordnetenhaus  Foto: christian-ditsch.de

Ein Mangel an allem

Der Untersuchungsausschuss zum Neukölln-Komplex: Seit Februar 2022 tagte der parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) und versuchte offene Fragen im Neukölln-Komplex zu klären. Das apabiz hat den Untersuchungsausschuss beobachtet. Nach 49 Sitzungen, 102 vernommenen Zeug*innen und rund 300 Stunden Sitzungszeit bleibt die Frage: Was hat es gebracht?

Von Dana Fuchs

Mehr als 15 Jahre lang wurden in Berlin-Neukölln und angrenzenden Stadtteilen mindestens 72 extrem rechte Straftaten[1] verübt, darunter über 20 Brandanschläge. Zudem werden die Morde an Burak Bektaş am 5. April 2012 und an Luke Holland am 20. September 2015 dem Komplex zugerechnet. Die Neuköllner Anschlagsserie war in mehrfacher Hinsicht außergewöhnlich. Über Jahre hinweg fand diese sehr konzentriert statt, wobei es immer wieder Nächte gab, in denen mehrere Angriffe kurz hintereinander stattfanden. Im Sinne klassischer »Anti-Antifa-Arbeit« sollten politische Gegner*innen eingeschüchtert und ihnen ein Gefühl ständiger Bedrohung vermittelt werden. Zu Beginn richteten sich die Anschläge vor allem gegen linke Geschäfte, Initiativen und Vereine. Im späteren Verlauf verschob sich der Fokus zunehmend auf private Wohnadressen politisch engagierter Personen. Immer direkter griffen die Täter in das persönliche Umfeld der Betroffenen ein.

Der Beginn der Serie wird von Fachstellen wie der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin (MBR) auf 2009 datiert.[2] Mit einiger Wahrscheinlichkeit ist dieser jedoch noch früher anzusetzen. Oftmals werden extrem rechte Einschüchterungsversuche nicht ernst genommen. Es ist durchaus möglich, dass die Bedrohungen weitaus früher begonnen haben. Jahrelang konnten die Behörden keinerlei Ermittlungsergebnisse vorweisen. Vielmehr wurden mögliche extrem rechte Tatmotive nicht ernst genommen oder sogar negiert. Erst Ende 2024 wurden die beiden Hauptverdächtigen Sebastian Thom (bis 2018 NPD-Kreisvorsitzender Neukölln) und Tilo P. (ehemals Mitglied des AfD-Bezirksvorstands Neukölln) wegen zwei Brandanschlägen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Betroffene setzen sich für Aufklärung ein

Lange kämpften Betroffene und ihre Unterstützer*innen für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses und die Klärung offener Fragen. Allein diesem hartnäckigen Engagement ist es zu verdanken, dass im Februar 2022 der PUA zum Neukölln-Komplex begann.

In verschiedenen Blöcken wurden zunächst Betroffene und Fachstellen befragt, später dann Vertreter*innen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz. Im Zentrum stand die Arbeit der Ermittlungsbehörden und des Verfassungsschutzes. Im Juli fand die letzte Zeug*innenbefragung statt. Nächstes Jahr soll der Abschlussbericht erscheinen. Nach fast drei Jahren fällt das Fazit allerdings ernüchternd aus: Die Befragungen, vor allem durch CDU und SPD, blieben überwiegend oberflächlich und wohlwollend gegenüber den verschiedenen Behörden. Sie vermittelten nicht den Eindruck, dass ein Ermittlungsversagen ernsthaft adressiert werden sollte oder Empfehlungen entwickelt werden, die dieses künftig verhindern könnten. Es ließ sich kein Wille erkennen, strukturelle Probleme klar zu benennen oder Konsequenzen einzufordern.

Lange kämpften Betroffene und ihre Unterstützer*innen für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses und die Klärung offener Fragen. Allein diesem hartnäckigen Engagement ist es zu verdanken, dass im Februar 2022 der PUA zum Neukölln-Komplex begann.

Dies ist fatal, da insbesondere durch Befragungen der Betroffenen und der Fachstellen deutlich wurde, dass die Ermittlungsbehörden Angriffe über Jahre hinweg verharmlost oder ignoriert haben: Viele Anschläge wurden lediglich als ›Sachbeschädigungen‹ eingestuft und Bedrohungen nicht als solche anerkannt. Die Ermittlungen verliefen schleppend und die Betroffenen bekamen auch auf Nachfrage selten ausführliche Antworten. Viele von Ihnen lieferten selbst Hinweise und forderten ein, dass Beweismittel überhaupt beschlagnahmt und Zeug*innen befragt werden.

Bagatellisierung und verspätete Ermittlungen

Auf die Frage, warum vieles nicht untersucht oder weiter verfolgt wurde, fanden nur wenige Beamt*innen adäquate Antworten. Der LKA-Beamte Thomas R., der unter anderem mit den Ermittlungen zum Mord an Luke Holland 2015 betraut war, sprach in seiner Aussage immer wieder von »Ermittlungsökonomie«. Dies bedeutet, dass die Polizei ganz konkret schaut, welche Maßnahmen und Ermittlungsschritte zeitlich unbedingt sein müssen. Im Fall von Luke Holland führte diese Herangehensweise dazu, dass nach der schnellen Festnahme des Täters Rolf Z. die Suche nach etwaigen Netzwerken für die Polizei nicht mehr von Interesse war.

Auch der Frage, wo er die bei einer Hausdurchsuchung gefundenen weiteren Waffen gekauft hatte, wurde nicht nach gegangen, da diese zwar illegal, aber nicht funktionstüchtig gewesen seien. Selbstverständlich ist es sinnvoll, polizeiliche Maßnahmen nicht ins Unendliche ausufern zu lassen, sondern konkret und zielführend einzusetzen. Wenn aber die Gefahr extrem rechter Bedrohungslagen nicht erkannt wird, dann sind das nicht nur grobe Fehler, sondern fürchterliche Versäumnisse, die Leben kosten können. Bei einer Person wie Rolf Z., die bereits in den Akten zum Mord an Burak Bektaş auftauchte, auf Nachforschungen zu Netzwerken und Kontakten zu verzichten, ist völlig unverständlich und respektlos. Begriffe wie »Ermittlungsökonomie« dienen hier dazu, offenkundige Fehler als rationalen Einsatz knapper Ermittlungsressourcen zu entschuldigen.

Behördliche Selbstentlastung

Teilweise schlecht vorbereitet und mit Erinnerungslücken traten Zeug*innen von Polizei, Verfassungsschutz und Staatsanwaltschaft auf. Nur selten gab es Ausnahmen in den Befragungen fernab der generellen Linie, die man in etwa so paraphrasieren kann: ›Wir haben keine Fehler gemacht, auch wenn wir uns nicht erinnern können. Da die Vorschriften sauber erfüllt werden müssen, wurden sie auch sauber erfüllt.‹ Das mit so einer Arbeitsweise strukturelle Fehler konstant wiederholt werden müssen, ist nur logisch. Auch etwaige eigene rassistische Einstellungsmuster können so nicht reflektiert werden. Daraus entstand eine verhängnisvolle Mischung aus Verantwortungslosigkeit und Ahnungslosigkeit. Erfahrungen, aber auch selbst recherchiertes Wissen von Betroffenen wurden nicht ernst genommen und die Gefahr einer bedrohlichen extrem rechten Struktur in Neukölln unterschätzt.

Interessant zu beobachten war allerdings, wie eindringlich die CDU in ihrer Befragung die Agenda verfolgte, Polizeikräfte aufzustocken. Deren Bedarf wurde jedoch konsequent von den Polizeizeug*innen verneint. Auch der ehemalige Leiter des Berliner Verfassungsschutzes, Abteilung 2, Bernd Palenda bestätigte, dass es »personell keine Unterversorgung im Bereich Rechtsextremismus« gab.[3]

Fehlender Fokus auf Rassismus

Viel relevanter hingegen war das mangelnde Einbeziehen rassistischer Tatmotive in die Ermittlungen. Die beiden Betroffenen-Anwälte Onur Özata und Lukas Theune beschreiben, dass einem rechten Tatmotiv nicht intensiv genug nachgegangen wurde. Unklar bleibt beispielsweise, warum eine rechte Gesinnung von Rolf Z. nur für ›möglich‹ gehalten wird, obwohl bei der Durchsuchung seiner Wohnung diverses neonazistisches Material sowie eine Hitler-Büste gefunden wurden. Der Linken-Abgeordnete Niklas Schrader fragte daraufhin sinngemäß und äußerst treffend, wie viele Hitler-Büsten und Göring-Bilder es denn brauche, um als extrem rechts zu gelten?

Auch dem besonderen Täterverhalten beim Mord an Burak Bektaş schenkten die Beamt*innen einer nur für den Fall eingesetzten Analyseeinheit kaum Aufmerksamkeit. Der Täter kam, schoss und entfernte sich wieder vom Tatort. Die Übereinstimmung mit dem Tätermuster des rechtsterroristischen Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU), der sich nur knapp fünf Monate vorher selbst enttarnt hatte, war für den Befragten dieser Einheit irrelevant und wurde damit erklärt, dass sich diese Morde an anderen Orten und nicht in Berlin ereignet hätten. Zudem wäre es nicht seine Aufgabe, in der erweiterten Fallanalyse ähnliche Fälle zu finden, sondern sich auf den Fall zu konzentrieren, der vor ihm liegt. Der Zeuge betonte mehrfach, dass er sich nur auf »objektive Fakten« berufe. Da zwischen dem Täter und der angegriffenen Freundesgruppe um Burak Bektaş keinerlei Kommunikation bestand, könne er ein mögliches rassistisches Tatmotiv nicht mit einbeziehen. Mit dieser Herangehensweise, die einen persönlichen Bezug zwischen Täter und Opfer als notwendige Voraussetzung begreift um Anhaltspunkte für mögliche Tatmotive zu haben, scheint es per se ausgeschlossen, Hassverbrechen als solche erkennen zu können. Folgt man dieser Logik, kann beispielsweise nicht von einem queerfeindlichen Angriff ausgegangen werden, wenn sich schwule Männer auf der Straße küssen und dann ohne Kommentar zusammen geschlagen werden – denn wir wissen ja nicht, ob die Täter nicht auch ein Hetero-Pärchen angegriffen hätten.

Erkenntnisgewinne durch Betroffene und Fachstellen

Abschließend lässt sich sagen, dass der Ausschuss das bei Betroffenen und Fachstellen vorhandene Detailwissen über Neonazistrukturen leider kaum ergänzen konnte. Interessant wären hier sicher die Informationen aus den nicht-öffentlichen Befragungen, die jedoch auch im Abschlussbericht nicht zu finden sein werden und somit der Öffentlichkeit verborgen bleiben. Der Bericht soll 2026 veröffentlicht werden, im besten Fall könnten die Sondervoten der Fraktionen einige interessante Einblicke oder kritischere Bewertungen liefern.

Dass antifaschistische, zivilgesellschaftliche und journalistische Recherchen durchaus von den Behörden gelesen und einbezogen werden, bestätigten Bernd Palenda und weitere Mitarbeiter*innen aus den verschiedenen Behörden. Die Zeugin Z-11 (Gruppenleiterin Rechtsextremismus Verfassungsschutz 2009 bis 2012) bejahte die Frage, ob Sie denke, dass Sie über ein ähnliches Informationsniveau verfüge wie linke Rechercheseiten. Außerdem könne sie nicht ausschließen, dass es manchmal auch neue Erkenntnisse durch zivilgesellschaftliche Recherchen gab und diese dann auch in ihre Auswertungen eingeflossen sind.

Schlussbewertung

Der PUA konnte bislang weder eine dringend nötige Aufklärung leisten noch den politischen Druck erzeugen, der im Neukölln-Komplex wünschenswert wäre. Es wurde allzu deutlich, dass extrem rechte Gewalt in Berlin von behördlicher Seite nicht ernst genommen wurde. Zeug*innenaussagen von Beamt*innen, die durchaus Kritik am behördlichen Arbeiten hatten und manifeste Unzufriedenheiten äußerten, blieben die Seltenheit. Eigene (extrem) rechte Strukturen in den Behörden wurden einmal mehr als Einzelfälle abgetan und nicht ernsthaft verfolgt. Betroffene waren meist dazu gezwungen, sich Zeug*innenaussagen anzuhören, die teilweise arrogant, ignorierend und verharmlosend der extrem rechten Gewaltserie gegenüber standen. Eine selbstkritische Analyse bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz war kaum vorhanden. Die ehemalige Mitarbeiterin der Opferberatungsstelle ReachOut Helga Seyb stellte in ihrer Befragung daher völlig richtig die Frage: »[Die Behörden] sagen, Personal ist nicht das Problem, Struktur ist nicht das Problem. Dann muss man sich fragen: Was ist das Problem?«


Der Artikel ist eine gekürzte Fassung einer dreiteiligen Reihe zum Untersuchungsausschuss, welche ab Januar 2026 auf unserem Blog Berlin rechtsaußen erscheint. Diese gibt ausführlichere Einblicke in unsere Eindrücke vom Ausschuss und den Zeug*innenbefragungen.

 

NSU Watch beobachtete ebenfalls regelmäßig den Untersuchungsausschuss. Die Zusammenfassungen der Sitzungen sind ein wichtiger Baustein für die zivilgesellschaftliche Aufarbeitung, da die Wortprotokolle der Zeug*innenaussagen – auch wenn sie im öffentlichen Sitzungsteil stattfanden – nicht öffentlich zugänglich sind. Die Zusammenfassungen und weitere Einschätzungen zum Neukölln-Komplex können hier nachgelesen werden.

  1.  Im Gegensatz dazu kommt die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin (MBR) auf ca. 157 Angriffe. Diese Diskrepanz erklärt sich darüber, dass die MBR auch Angriffe außerhalb von Neukölln mitzählt, wenn sie durch die Art der Tat oder eine zeitliche und räumliche Nähe einem gleichen Täterkreis zugeschrieben werden können
  2.  Die MBR spricht von zwei Zeitphasen: So ereignete sich die erste von 2009 bis 2015 und die zweite von 2016 bis 2019.
  3.  Der Polizist Michael E. erklärte, dass im Rahmen des Neukölln-Komplexes zeitweise sogar bis zu 200 Polizist*innen zeitgleich im Einsatz gewesen seien.