Erstes Urteil gegen Freie Kameradschaft Dresden

Dresden • Ende August fiel am Landgericht Dresden das erste Urteil gegen zwei Mitglieder der Freien Kameradschaft Dresden (FKD). Die zwei Neonazis, die sich geständig gezeigt hatten, wurden jeweils zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt, unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, gefährlicher Körperverletzung und Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion. An zehn Verhandlungstagen wurden mehrere Übergriffe aus den Jahren 2015 und 2016 verhandelt, darunter Angriffe auf Migrant_innen sowie eine Geflüchtetenunterkunft und ein alternatives Wohnprojekt in Dresden. Auch an den Ausschreitungen in Heidenau waren die zwei Angeklagten im Alter von 19 und 27 Jahren beteiligt. Die Taten der Gruppe seien konspirativ geplant worden, so der Richter. Im September 2017 steht der nächste Prozess gegen sechs weitere mutmaßliche Mitglieder der FKD an. Wie die Sächsische Zeitung berichtete, habe sich die FKD im Sommer 2015 in einer Kneipe gegründet, wo sich die Neonazis im Anschluss an die montäglichen Pegida-Demonstrationen trafen. Damit scheint eine konkrete Befürchtung vieler Antifaschist_innen bewiesen: Die Pegida Demonstrationen waren Ausgangspunkt für neue, militante Neonazizusammenhänge.