Gedenken an Todesopfer rechter Gewalt.  Foto: Kilian Behrens / apabiz

Gutachten empfiehlt Anerkennung von Todesopfern rechter Gewalt

Erfurt • Im Auftrag der Landesregierung haben Wissenschaftler*innen der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin und des Moses Mendelssohn Zentrums Potsdam mutmaßliche Fälle von Todesopfern rechter Gewalt seit 1990 in Thüringen überprüft.

Ausgangspunkt war nicht zuletzt die quantitative Diskrepanz zwischen den staatlich anerkannten Todesopfern in Thüringen (1) und den ein dutzend Verdachtsfällen, die unabhängige Stellen wie die Thüringer Opferberatungsstelle ezra recherchiert haben. Das nun fertiggestellte Gutachten identifiziert insgesamt zehn Todesopfer und empfiehlt deren staatliche Anerkennung. Dabei handelt es sich um Heinz Mädel (Erfurt, 1990), Ireneusz Szyderski (Erfurt-Stotternheim, 1992), Karl Sidon (Arnstadt, 1993), Rolf Baginski (Nordhausen, 1997), Jana G. (Saalfeld, 1998), Axel Urbanietz (Bad Blankenburg, 2001), Hartmut Balzke (Erfurt, 2003), Oleg Valger (Gera, 2004), Klaus-Peter Kühn (Suhl, 2012) und Mario K. (Altenburg, 2020). Als Verdachtsfälle benennt ezra zudem Mario Jödecke (Schlotheim, 1993) und Sandro Beyer (Sondershausen, 1993).

Neben Thüringen haben in der Vergangenheit auch Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt die offizielle Statistik neu bewertet, was in allen Fällen zu einer Reihe nachträglicher Anerkennungen führte. Zivilgesellschaftliche Initiativen und Journalist*innen verweisen seit Jahrzehnten auf abweichende Zahlen in diesem Zusammenhang. Eine offizielle, bundesweit einheitliche unabhängige Untersuchung aller Verdachtsfälle steht weiterhin aus.