Urteil: Heimtückischer Mord an Luke Holland

Berlin • Im Mordfall Luke Holland wurde der Angeklagte Rolf Z. zu 11 Jahren und 7 Monaten Haft verurteilt. Das Gericht sah es im auf Indizien beruhenden Prozess als erwiesen an, dass Rolf Z. sein Opfer am 20.09.2015 heimtückisch mit einer abgesägten Schrotflinte in Neukölln erschossen hatte. Die Eltern des Opfers und ihre Anwälte beklagten, dass im Urteil ein mögliches rechtes Motiv nicht berücksichtigt wurde. Rolf Z. hatte vor der Tat beklagt, in seiner alten Stammkneipe werde kaum noch deutsch gesprochen. In seiner Wohnung waren NS-Devotionalien gefunden worden. Rolf Z. taucht zudem in der Ermittlungsakte zum noch ungeklärten Mord an Burak Bektaş auf.