Vermummung vor Nazis nicht verboten

Amtsgericht Tiergarten spricht Gegendemonstrantin frei

Mit einem überraschenden Freispruch endete am 21. April 2005 ein Prozess wegen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz (§ 17 a Abs. 2 Nr. 1) vor dem Amtsgericht Tiergarten. Die Angeklagte hatte sich am 1. Mai 2004 während einer Demonstration gegen einen NPD-Aufmarsch in Berlin-Lichtenberg mit einem Halstuch und einer Kapuze unkenntlich gemacht.

Die angeklagte Studentin hatte sich insgesamt lediglich fünf Minuten lang vermummt, als aus der vorbeiziehenden Neonazi-Demonstration heraus Fotos von GegendemonstrantInnen geschossen wurden. Nachdem der Aufmarsch aus ihrem Sichtfeld verschwunden war, legte sie die Vermummung sofort wieder ab. Die Angeklagte hatte sich über Stunden unvermummt in einem Polizeikessel aufgehalten. Dort wurde sie durchgehend von der Polizei gefilmt und fotografiert. Eine Feststellung ihrer Identität durch die Sicherheitskräfte wäre demnach ohne weiteres möglich gewesen.

Schutz vor Anti-Antifa-Kampagne

In der Urteilsbegründung sah es das Gericht als erwiesen an, dass die Angeklagte nicht die Absicht hatte, die Feststellung ihrer Identität durch die anwesende Polizei zu verhindern. Sie wollte sich in dieser Situation lediglich vor fotografierenden und filmenden Neonazis schützen. Der Richter betonte ausdrücklich, dass dieses Urteil eine Einzelfallentscheidung darstellt. Bislang ist es noch nicht rechtskräftig.

Die Angeklagte und ihr Verteidiger stützten ihre Argumentation auf die sogenannten Anti-Antifa-Kampagnen, die Rechtsextremisten durchführen, um politische Gegner auszuspionieren und deren persönliche Daten ins Internet zu stellen. In einer Prozesserklärung äußerte sich die Angeklagte: „Die jeweils kurze Zeit der Vermummung folgte ausnahmslos aus meiner Angst, in meinem Alltag rechtsextremistischer Gewalt ausgesetzt zu werden, bloß weil ich am ersten Mai gegen den NPD-Aufmarsch auf die Strasse gegangen bin.“ In Berlin waren Anti-Antifa-Aktivitäten durch Neonazis zuletzt im Zusammenhang mit Drohungen gegen den Chef der Polizeidirektion 6, Michael Knape, bekannt geworden.