Alle reden vom Verbot der NPD: Das Antifaschistische INFO-Blatt (AIB) berichtet über die verbotsresistenten Strukturen von Blood & Honour und „Freien Kameradschaften“.
Vorankündigung/Vorveröffentlichung
Das Redaktionskollektiv verweist darauf, dass antifaschistische Initiativen und Publikationen seit über zwei Jahren die Entwicklung der NPD zur „Kampfpartei“ mit neonazistischer Programmatik öffentlich dokumentiert haben. Das AIB ist darauf gespannt, welche „neubewerteten“ Fakten der Länderinnenminister zur NPD aus antifaschistischen Publikationen abgeschrieben wurden.
Am 14. September wurden das Neonazi-Netzwerk Blood & Honour und dessen Jugendorganisation White Youth vom Bundesinnenminister (BMI) verboten. In der neuen Ausgabe Nr. 51 des Antifaschistischen Infoblatts wird die Wirkung des Verbots auf die Strukturen von „Blood & Honour“ untersucht. Das Ergebnis: „Auch wenn B&H nach dem Vereinsgesetz verboten wurde: De facto handelt es sich um ein Netzwerk, das ohnehin seit Jahren in der Halblegalität operiert und dessen Bestehen nur zu einem geringen Teil von einer öffentlichen Struktur abhängig ist. Das Verbot von B&H ist kaum mehr als eine kosmetische Geste im staatlichen „Kampf gegen Rechts“ und wird – wenn überhaupt – nur zu kurzfristigen Behinderungen für die Strukturen von B&H führen. Ein Beispiel: Mitte Oktober erhielten deren Aktivisten die 124seitigen Ausgabe Nr. 9 des Hochglanzmagazins mitsamt einem Brief aus Deutschland zugeschickt, in dem lediglich vor einer Kontaktaufnahme über die bisher bekannten B&H-Postfächer gewarnt wird. (…)“ (aus: AIB Nr. 51/Herbst 2000)
Das AIB nennt Namen und Organisationszusammenhänge der bei Blood & Honour aktiven Neonazis und bewertet die Verbotsverfügung des BMI als „Bankrotterklärung staatlichen Umgangs mit militanten Rechtsextremismus. Sie dokumentiert, dass der harte Kern der militanten Neonaziszene seit 1991 – als die ersten Nazikonzerte mit britischen B&H Bands wie Skrewdriver und No Remorse in Deutschland mit mehreren hundert Besuchern stattfanden – ungehindert agieren konnten.“
Ähnlich verhält es sich mit den Strukturen der Freien Kameradschaften: „Hinter dieser Struktur lässt sich bei genauerer Betrachtung eine personelle und ideologische Struktur erkennen, die stark geprägt ist vom alten Netzwerk der NSDAP/AO und der daraus entstandenen GdNF. Die führenden Kader der »Freien Kameradschaften« haben in dieser Organisationsform ihr Konzept der Vorfeldorganisationen weiterentwickelt und durch die scheinbar offene Struktur einen Schutz gegen Repression geschaffen, die auch bei Verboten gegen einzelne Kameradschaften – exemplarisch das aktuelle Verbot des Hamburger Sturm – nicht als Ganzes angreifbar scheint. Sie ist weiterhin aktionsfähig, wie die kaum noch zählbaren Aufmärsche und Propagandaaktivitäten der letzten Wochen nicht nur in Norddeutschland zeigen. Und ihre Kader werden nach einem Verbot der NPD diejenigen sein, die die neonazistische Szene – wie schon in den gesamten 90ern – mit neuen Konzepten reorganisieren.“ (aus: AIB Nr. 51/Herbst 2000)
Das AIB hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich über die Entwicklung der NPD zur „Kampfpartei“ und den wachsenden Einfluß von Kadern verbotener Organisationen in der NPD berichtet. Zum Nachlesen empfiehlt das Redaktionskollektiv u.a. die AIB-Ausgaben Nr. 42/Februar 1998 bis Nr. 50/1/2000.
Bei Interesse können Vorabdrucke der vollständigen Artikel „Verboten: Blood & Honour“ und „Die »Freien Kameradschaften“ als logische Kontinuität einer dreißigjährigen Neonazi-Struktur“ aus der aktuellen AIB-Ausgabe Nr. 51/Herbst 2000 unter Angabe der Redaktionsanschrift über die e-mail Adresse: aib@mail. nadir.org bestellt werden. Für weitere Rückfragen können Sie sich auch an das Antifaschistische Pressearchiv wenden: Telefon: …