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Profil: Deutsches Rechtsbüro (DRB)

 

Deutsches Rechtsbüro (DRB)

Stand des Artikels: 1996

Gründung: 1992

Sitz: Hamburg

Kontaktadresse: 82539 Münsing

Funktionäre: Leiterin des Deutschen Rechtsbüros (DRB) ist die Hamburger Rechtsanwältin Gisa Pahl. Sie wurde Mitte der achtziger Jahre vom Verfassungsschutz als »Hauptaktivistin« des Bundes Heimattreuer Jugend geführt und arbeitete mehrere Jahre in der Kanzlei von Jürgen Rieger.[1] Pahl gilt als Herausgeberin der Broschüre Mäxchen Treuherz und die Fallstricke der Behörden unter dem Pseudonym Gisela Sedelmaier. Unter dem selben Namen veröffentlichte sie auch diverse Artikel in den Unabhängigen Nachrichten.[2] Eine Gisela Sedelmaier zeichnete auch 1989 verantwortlich für drei Ausgaben von Recht und Justiz, einer Publikation des Deutschen Rechtsschutzkreises (DRsK). Pahl war bis 1993 Mitglied der Republikaner.

Struktur: Das DRB dient u.a. der Vernetzung rechtsextremer Anwälte. Bekannte Namen sind hierbei Jürgen Rieger aus Hamburg und Günther Herzogenrath-Amelung aus Regensburg, die beide der Nationalistischen Front nahestehen. Zum Kreis gehören auch Ludwig Bock aus Mannheim, Gründer des Nationaleuropäischen Jugendwerks und Verteidiger von Günter Deckert und Ernst Tag, sowie Rechtsanwalt Herbert Schaller aus Wien. In Berlin empfiehlt das DRB seinem rechten Klientel die Rechtsanwälte Aribert Streubel und Carsten Pagel.

Aktivitäten: Die Ursprünge des im April 1992 gegründeten DRB liegen beim DRsK. Das Büro ist am Anfang über das Postfach von Rolf Leppert jun. von der Hamburger Burschenschaft Germania zu erreichen, der als DRB-Sekretär füngiert.[3] Später zeichnete Claus C. Holmar unter einer Postfachadresse in Münsing verantwortlich. Inhaber dieses Postfaches ist Klausdieter Ludwig, Mitbegründer der Deutsch Europäischen Studiengesellschaft, deren Publikation DESG-inform (Nr. 9/95) einen Unterstützungsaufruf für den überfallenen Rieger publiziert. Im selben Aufruf wird auch ein Postfach in Berlin angegeben, das Anfang 1996 offiziell als weitere Adresse des DRB angegeben wird. Inhaber ist Richard Miosga, Schatzmeister des Hoffmann von Fallersleben Bildungswerkes[4] sowie der Nationalen. Das DRB sendet Urteile aus einem eigenem Urteilsarchiv zu, benennt Rechtsanwälte vor Ort und vermittelt Rechtsanwälte für die Überprüfung der Strafbarkeit von Druckwerken und sonstige Rechtsauskünfte. Weiterhin führt es juristische Schulungen durch.

Periodika: Veröffentlichung diverser »Merklisten« mit Verhaltensmaßregeln und Rechtsmitteln sowie einer Strafliste gegen Rechts (Zusammenstellung von Strafurteilen gegen »nationale« Deutsche).

Programmatik: Nach eigenem Selbstverständnis ist das DRB »ein Zusammenschluß von Juristen und juristisch interessierten Personen, die ihr Wissen gern weitergeben möchten«, und »eine Selbsthilfegruppe zur Wahrung der Rechte, insbesondere der Grundrechte«.

Zusammenarbeit: Das DRB arbeitet mit einer Vielzahl rechtsextremer und neonazistischer Gruppen zusammen. Entsprechend sind seine Werbeanzeigen in allen einschlägigen Publikationen zu finden.

Bedeutung: Das DRB ist ein wichtiger Bestandteil rechtsextremistischer und neofaschistischer Strukturen. Gewährleistet wird dies durch seine Anwälte, die schon seit Jahren Strafverfahren für das neofaschistische Lager führen und meist selbst Mitglieder solcher Vereinigungen und Organisationen sind. Strafverfahren werden als Forum für die Relativierung der Verbrechen des Nationalsozialismus bis hin zur Leugnung von Auschwitz genutzt. So behauptete Herbert Schaller in einem Plädoyer, daß es »zu keiner Zeit je eine einzige Gaskammer in deutschen Konzentrationslagern gegeben« hätte. Jürgen Rieger erklärte, das Warschauer Ghetto sei zur Seuchenbekämpfung eingerichtet worden. (B)

Autoren: Michael Bauerschmidt, Susanne Brandt, Ulli Jentsch, Kurt Ohrowski

Quelle: Mecklenburg, Jens (Hg.): Handbuch Deutscher Rechtsextremismus, Berlin 1996, S.255f

Anmerkungen:

[1] Vgl. Die Tageszeitung vom 11.6.1993.

[2] Vgl. Der Rechte Rand, Nr. 28, S. 21.

[3] Vgl. Antifaschistisches Autorenkollektiv: Drahtzieher im braunen Netz. Berlin 1996, S. 210.

[4] Vgl. DESG-inform, Nr. 3-4/1996, S. 5.

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