NS-Täter/innen vor Gericht
Der Umgang mit NS-Verbrechen in der BRD
Im Sommer 2015 wurde der 94-jährige ehemalige SS-Unterscharführer Oskar Gröning wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Er war von 1942 bis 1944 im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz in der Verwaltung tätig, bekam von den Medien den Beinamen „Der Buchhalter von Auschwitz“. Der Fall machte Schlagzeilen und rief kontroverse Meinungen hervor, auch weil Gröning der erste NS-Täter war, der sich zu seiner Schuld bekannte: „Muss er in Haft sterben?“ fragte die „Zeit“ angesichts des Urteils, und forderte „Milde“. Das „Internationale Auschwitz Komitee“ kritisierte das Urteil als zu milde und forderte lebenslange Haft. Das Urteil sei „sinnlos“, so die Holocaust-Überlebende Eva Kor, Gröning Dienst solle besser der Gesellschaft dienen und Jugendlichen über Auschwitz berichten. Der Historiker Wolfgang Benz ist der Meinung, das Urteil sei ein Kompromiss und zeige, dass man keinen Schlussstrich unter die NS-Geschichte ziehe. Der Fall kann als beispielhaft für die vermutlich letzten NS-Prozesse gegen ehemalige Mitglieder der Wachmannschaften des KZ Auschwitz betrachtet werden. Der Vortrag gibt einen Überblick zur juristischen Aufarbeitung der NS-Prozesse in der BRD und wirft folgende Fragen auf: Wie verläuft der bundesdeutsche Diskurs um die letzten deutschen NS-Prozesse? Wie beeinflussen diese Diskurse die juristische Aufarbeitung? Was bedeuten die Prozesse für die Erinnerungspolitik und -kultur in der BRD? Und welche emanzipativen Impulse und Interventionen sind für eine kritische Erinnerungspolitik am „Ende der Zeitzeugenschaft“ denkbar?